Das neue Bio-Logo – das Blatt mit den Sternen – ist nun offiziell: Am 31. März wurde die entsprechende Änderungsverordnung im Amtsblatt der EU veröffentlicht. Das bedeutet, dass sich ab 1. Juli die Vorgaben für die Kennzeichnung ändern: Nicht nur das neue EU-Logo wird für vorverpackte Bio-Lebensmittel verpflichtend, sondern auch eine neue Herkunftskennzeichnung. Zudem gibt es Änderungen bei der Codenummer. Zusammen mit der Herkunftsangabe werden das neue EU-Bio-Logo und die neue Codenummer für vorverpackte Neuprodukte ab 01.07.2010 verpflichtend. Bestehende Verpackungen und Etiketten dürfen bis zum 01.07.2012 aufgebraucht und auch nachgedruckt werden. Als vorverpackte Produkte gelten Erzeugnisse, die direkt an Endverbraucher oder an gemeinschaftliche Einrichtungen abgegeben werden. Die Codenummer muss nicht mehr unter dem EU-Bio-Logo stehen, sondern soll nun im selben Sichtfeld wie das EU-Bio-Logo aufgedruckt werden. Die Herkunftsangabe muss weiterhin unter der Codenummer stehen. In einem Benutzerhandbuch hat die EU-Kommission Beispiele aufgeführt, wie das neue EU-Bio-Logo mit Codenummer und Herkunftsangabe verwendet werden soll. Allerdings besteht bei einem Beispiel zur Herkunftskennzeichnung noch Klärungsbedarf. Das Benutzerhandbuch, die Bilddateien zum neuen Logo sowie FAQ´s finden Sie hier: http://ec.europa.eu/agriculture/organic/eu-policy/logo_de oder unter http://www.oekolandbau.de/service/gesetze-und-verordnungen/infos-zum-neuen-eu-bio-logo/ |