Spendenaufruf des BEL: Klage gegen Pendimethalin

„Was ist Pendimethalin?
Pendimethalin ist ein weit verbreiteter Herbizidwirkstoff, der in der konvetionellen Landwirtschft zur Unkrautbekämpfung eingesetzt wird. In Deutschland sind aktuell 15 verschiedene Mittel, die Pendimethalin enthalten, für berufliche Anwender*innen zugelassen.

Warum ist Pendimethalin so umstritten?
• Überall in unserer Luft: In unserer Studie zur Pestizid-Belastung der Luft war Pendimethalin einer der am häufigsten gefundenen Wirkstoffe
• Als kritisch eingestuft: Pendimethalin ist bereits seit 2015 als sogenannter „Substitutionskandidat“ eingestuft – darunter fallen Stoffe, die besonders gefährlich für die Umwelt und/oder die menschliche Gesundheit sind und wenn möglich durch weniger giftige Alternativen ersetzt werden sollen. Ungiftige Alternativen, wie z.B. mechanische Unkrautentfernung, sind bereits heute möglich. Trotzdem wird Pendimethalin weiterhin angewendet.
• Eine Gefahr für unsere Gesundheit: Pendimethalin gilt als reproduktionstoxisch, hormonell wirksam und steht im Verdacht, krebserregend zu sein. Daher ist die Tatsache, dass wir ungewollt über die Luft einem so problematischen Stoffes ausgesetzt sind, sehr besorgniserregend.
• Umweltgefahren: Pendimethalin ist akut und chronisch sehr giftig für Wasserlebewesen und reichert sich in der Nahrungskette an. Es gilt zudem als sehr persistent und leicht flüchtig – verbreitet sich also, wie unsere Studie zeigt, überall in der Umwelt
• Eine Gefahr für die Bio-Landwirtschaft: Durch sein hohes Verflüchtigungspotential ist Pendimethalin auch ein sehr problematischer Stoff für die Bio-Landwirtschaft, da er häufig zu Kontaminationen führt.
• Ein PBT-Stoff?: Pendimethalin ist als persistente (P) und toxische (T) Substanz klassifiziert und erfüllt damit sicher zwei der sogenannten PBT-Kriterien. Diese Bezeichnung steht für Wirkstoffe, die persistent, bioakkumulierend und toxisch sind. Laut EU-Pestizidverordnung sollten nur Pestizide zugelassen werden, die nicht als PBT-Substanz gelten. Analysen der Umweltorganisation PAN Europe zeigen, dass Pendimethalin auch als bioakkumulierend eingestuft sein müsste. Die vom Hersteller eingereichten Daten zur Anreicherung in einem Modellorganismus überschreiten demnach den Grenzwert. Allerdings hat der Hersteller bei der Risikoprüfung wohl neben den notwendigen Studien zum Modellorganismus auch ungefragt Studien zu weiteren Organismen eingereicht, bei denen der Grenzwert nicht überschriten wurde. Statt Pendimethalin daraufhin als B-Stoff zu klassifizieren, hat die EU-Kommission die Behörden beauftragt, Leitlinien für den Fall, wenn mehrere Biokonzentrationsdaten vorliegen, zu entwickeln. Diese Leitlinien wurden jedoch bis heute noch nicht erarbeitet und daher ist Pendimethalin ist noch immer nicht als PBT-Stoff klassifiziert.
• … vermutlich (und leider) wird sich diese Liste noch um weitere Punkte erweitern, da das Team erst in den kommenden Wochen intensiv in die Recherche einsteigen wird

Warum wollen wir genau jetzt gegen Pendimethalin vorgehen?
Die aktuelle Genehmigung von Pendimethalin läuft im November diesen Jahres aus. Die Risikobewertung, die für die Neugenehmigung des Stoffes notwendig ist, kann nicht rechtzeitig abgeschlossen werden. Daher rechnen wir damit, dass die EU-Kommission die Genehmigung von Pendimethalin „technisch verlängern“ wird – also der Stoff ohne aktuelle Risikoprüfung weiterhin auf dem Markt bleiben darf. So eine technische Verlängerung verstößt aus unserer Sicht gegen einen Grundsatz der EU-Pestizidverordnung: Nur Wirkstoffe, die nach aktueller wissenschaftlicher Risikobewertung nachweislich sicher sind, dürfen zugelassen werden.
Daher ist aus juristischer Perspektive genau jetzt der optimale Zeitpunkt, gegen einen Wirkstoff vorzugehen.

Wie ist der Zeitplan und wie hoch ist der finanzielle Aufwand?
Wir rechnen daher damit, dass die EU-Kommission bis spätestens Oktober im zuständigen Ausschuss über die technische Verlängerung abstimmen wird.
Nach der Veröffentlichung dieser Entscheidung haben wir acht Wochen Zeit, einen Antrag auf (interne) Überprüfung bei der EU-Kommission zu stellen. Die EU-Kommission hat dann 22 Wochen Zeit, auf unseren Antrag zu reagieren. Bei nicht-Berücksichtigung, können wir anschließend vor dem Europäischen Gerichtshof Klage einreichen.

Wir brauchen EURE Unterstützung!!
Das Klage-Verfahren kann sich über viele Jahre hinziehen und es ist auch möglich, dass sich die Pestizid-Hersteller mit in das Verfahren einmischen – es wird also viel Zeit, Geld und Nerven kosten … um den Rechtsweg gegen Pendimethalin bzw. dessen Wiederzulassung zu gehen!
DAFÜR BRAUCHEN WIR JETZT EURE UNTERSTÜTZUNG!

Konkret fehlen uns noch mind. ca. 30.000€ um den Rechtsweg zu bestreiten.“

Julia Schumacher
info@enkeltauglich.bio

 

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